SEK-Einheit Geltungsbereich

  • Da ich in letzter Zeit desöfteren als SEK-Einheit bzw. Scharfschütze/ Leiter agierte fiel mir einiges auf, das meiner Meinung nach Klärungsbedarf fordert um das Roleplay weiter zu verbessern, bzw. Regelbrüche vermeidet.


    1. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Verbrecher fahnden?

    Bspw. habe ich es immer gehandhabt jegliche Verbrechen zu fahnden, damit die Polizei ihre Arbeit besser verrichten kann. Zum Beispiel, Dieb xy bricht ein Auto auf, ich sehe das, darf aber gemäß §1.4 SEK, der Grundlage §1 Staat nicht strafrechtlich mitwirken und dennoch dürfte ich ihn ja fahnden dafür oder nicht?


    2. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Verbrecher, die gefahndet werden, in Handschellen legen?

    SEK-Einheit sieht Bürger xy, gesucht aufgrund Körperverletzung, Fahrerflucht o.Ä. - nimmt ihn in Handschellen und ruft die Polizei für die weitere Inhaftierung - Ist das legitim?

    Bzw. fürs Roleplay förderlich, falls kein Polizist erscheint ihn per Stunstick(falls er sich wehrt und versucht wegzurennen) zur Polizeiwache zu befördern?


    3. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Personen in Handschellen legen sobald sie eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen?

    Weitestgehend habe ich immer versucht Personen in Handschellen zu legen und zu ermahnen, falls diese Personen eine Waffe jeglicher Art in der Öffentlichkeit tragen.

    Ist das ein legitimer Grund als SEK-Einheit einzugreifen? Ich bezieh mich damit auch auf den §1.4 SEK, der Grundlage §1 Staat, die besagt, ,,Sollten vermeintlich Leben in Gefahr sein, ist es immer erlaubt, einzugreifen.''.


    Falls Unklarheiten wegen meiner Formulierung o.Ä. besteht, könnte man das auch im Teamspeak besprechen. Wichtig halte ich diese Frage im Forum einfach aus dem Grund, dass man etwas hat worauf man sich beziehen kann und die breite Masse der Mitspieler dies auch nachlesen kann.


    Mit freundlichen Grüßen Infinite :saint:

  • 1. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Verbrecher fahnden?

    Bspw. habe ich es immer gehandhabt jegliche Verbrechen zu fahnden, damit die Polizei ihre Arbeit besser verrichten kann. Zum Beispiel, Dieb xy bricht ein Auto auf, ich sehe das, darf aber gemäß §1.4 SEK, der Grundlage §1 Staat nicht strafrechtlich mitwirken und dennoch dürfte ich ihn ja fahnden dafür oder nicht?

    Jemanden fahnden als SEK, z.B. wegen Körperverletzung ist komplett legitim (sowie für den Bürgermeister), die Fahndung dann selbst in die Hand zu nehmen, wenn du selbst nicht betroffen bist, ist jedoch verboten.


    2. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Verbrecher, die gefahndet werden, in Handschellen legen?

    SEK-Einheit sieht Bürger xy, gesucht aufgrund Körperverletzung, Fahrerflucht o.Ä. - nimmt ihn in Handschellen und ruft die Polizei für die weitere Inhaftierung - Ist das legitim?

    Bzw. fürs Roleplay förderlich, falls kein Polizist erscheint ihn per Stunstick(falls er sich wehrt und versucht wegzurennen) zur Polizeiwache zu befördern?

    "• darf nur bei gefährlichen Einsätzen, schweren Fahndungen, wie z.B. "Versuchter Mord" oder eigener Betroffenheit bei einer Straftat strafrechtlich mitwirken"

    Dass du ihn Handschellen anlegst, ist eine Mitwirkung, nur wenn es so verläuft wie die zitierte Regel oben zu lesen ist, ist es erlaubt. Somit verboten.

    Das gleiche gilt für den Stunstick.


    3. Darf eine SEK-Einheit, ein SEK-Scharfschütze o. ein SEK-Leiter Personen in Handschellen legen sobald sie eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen?

    Weitestgehend habe ich immer versucht Personen in Handschellen zu legen und zu ermahnen, falls diese Personen eine Waffe jeglicher Art in der Öffentlichkeit tragen.

    Ist das ein legitimer Grund als SEK-Einheit einzugreifen? Ich bezieh mich damit auch auf den §1.4 SEK, der Grundlage §1 Staat, die besagt, ,,Sollten vermeintlich Leben in Gefahr sein, ist es immer erlaubt, einzugreifen.''.

    Wenn jemand eine Waffe in der Öffentlichkeit trägt, stellt dies eine (potenzielle) Bedrohung für die Öffentlichkeit dar. Menschen könnten bedroht oder ermordet, ... werden, daher stellt dies eine Gefahr dar, wo das SEK eingreifen darf. Somit erlaubt.


    Falls weitere Fragen o.ä. aufkommen, kontaktiere mich im Forum oder auf Steam.


    MFG

    Dennis Kruppstahl

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