1. Änderung
2. Ich wünsche mir, dass die Regel "darf nur bei gefährlichen Einsätzen, schweren Fahndungen, wie z.B. “Versuchter Mord” oder eigener Betroffenheit bei Straftaten strafrechtlich mitwirken" erweitert wird. Es soll hinzugefügt werden, dass das SEK bei Sicht von illegalen Gegenständen (z.B. bei einem Drogenverkaufs), dass SEK eingreifen darf. Grund hierfür ist die folgende RP-Situation, die ich hatte. Ein Methkoch hat direkt vor meinen Augen 5kg+ Meth verkauft. Ich habe diesen sofort festgenommen, mit der Annahme, dass bei Razzien etc man ja auch bei Sichtkontakt mit den illegalen Gegenständen eingegriffen werden darf. Nach der Situation wurde ich in den Support gezogen und mir wurde erklärt das es laut der aktuellen Regeln verboten sei.
Meiner Meinung nach, finde ich es schwierig aus unterschiedlichen Sichten das zu verbieten. Denn aus der RP-Sicht macht das null Sinn, dass ich diese Festnahme nicht machen sollte. Auch aus der Sicher der Regeln, finde ich es ein wenig schwammig zu sagen, denn bei Razzien, usw dürfen sich das SEK auch an Printerkonfiszierungen teilnehmen, was ja klar gegen die Regel steht.
Am besten aus meiner Sicht wäre : "darf nur bei gefährlichen Einsätzen, schweren Fahndungen, wie z.B. “Versuchter Mord” oder eigener Betroffenheit bei Straftaten strafrechtlich mitwirken. Zudem müssen illegale Gegenstände bei Sichtkontakt konfisziert und Besitzer festgenommen werden."
Vorteile:
- Man muss als SEK nicht bei Drogenverkäufen wegschauen