Hallo Hoelles
ich fange mal bei deiner Bewerbung an.
Deine Bewerbung beinhaltet Bilder, gut ausformulierte Ziele, eine super RP-Geschichte und eine angemessene Farbwahl. (+Punkt)
Zu dem gefallen mir deine Konzepte, mit der Namensänderung, dem Familenkonto (was es ja mal gab) und natürlich dem Wiederaufbau der Yakuza.
Jedoch muss ich zu deiner Person auf dem Server was sagen bzw. deinem Yakuza-Charakter. (-Punkt)
Zu den Zeiten wo ich noch als Oyabun tätig war, hattest du schon eine Blcklist und wurdest zwei mal rausgeworfen. (bitte korregiere mich wenn ich falsch liege)
Es gab viele Situationen die du in denen du super gehandet hast, jedoch auch leider eben das Gegenteil.
Ich erinnere mich an einer Situation wo du strikt einen Befehl missachtet hast, und zuvor "Lowranks" mit deinem Rang angemacht hast, oder wie man es jetzt sagen würde "geflexxt" hast.
Daraufhin habe ich mich mit meinem Familenrat unterhalten und eine Sanktion festgelegt. (Es war eine Verwarnung)
Wir hatten dich dann ins Anwesen gerufen, jedoch war von dir keine Spur.
Dann haben wir versucht dich über den schriftlichen Funk zu erreichen, wo du dann erst recht spät geantwortet hast.
Wohl angemerkt, warst du den ganzen Tag schön von irgendetwas genervt weswegen wir sogar noch Reue gezeigt haben.
Du jedoch warst der Meinung uns noch dumm an zu machen, weswegen du im Endeffekt auch eine Blacklist bekommen hattest.
Weitere Punkte sind dein Verhalten generell. (-Punkt)
Dein RP-Charakter fällt immer wieder negativ auf, ich kann hier nicht sagen ob sich das gelegt hat, aber ich denke nicht wirklich.
Es gab vermehrt Beschwerden gegen dich aufgrund verschiedenster Dinge, weshalb du auch schon zwei mal rausgeflogen bist.
Generell muss ich einfach sagen, dass wir und ich spreche bewusst in der Mehrzahl, zumindest auf New-Exton getrollt haben, und dafür auch Sanktionen erhielten, du jedoch bist teils einfach viel zu weit gegangen.
Ich bin vorerst #Dagegen, sollte ich wieder entbannt sein werde ich mir nochmal ein Bild über dich machen, was im Endeffekt zu eine Umstimmung
führen kann.
LG.