Grundsätzlich ist das benutzen von 2 Accounts erlaubt. Sollte jedoch wie von l7al7a beschrieben ein Bann auf einen der Accounts aktiv sein, ist das Joinen mit dem anderen auch verboten und wird mit Bannumgehung geahndet. Was zu einem Ausschluss mit dem Umgehenden Account führt.
Beiträge von Timi Sahne
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Guten Tag Marlon,
Ich habe mir deinen Entbannungsantrag durchgelesen und bin dementsprechend nochmal durch die Logs durchgegangen.
Du hast mehr als 10 Personen (Beamte) getötet, selbst sollte du dich nur zur Selbstverteidigung verteidigt haben stellt dies bei der Menge einen klaren Regelverstoß da.
Da man sich unter Beamten nicht töten darf.
Selbstverständlich wurden die anderen diesbezüglich auch sanktioniert.
Somit ist dein Entbannungsantrag abgelehnt. -
Guten Tag Charlie,
Dein Antrag auf Entbannung wird hiermit: Abgelehnt
Aus folgendem Grund:
Ich möchte gerne das du die 48h (Restlichen 30h) bitte nutzt, deinen Fehler nochmal zu überdenken und daraus lernst.
Da du (wie selbst geschrieben) schon ein paar Warns bekommen hast und dies dein erster Verwarnungslimit-Ban ist. Bin ich der Meinung das dies die Bessere Wahl ist daraus zu lernen. -
Guten Abend Margiela Raab Spiritus,
Dein Entbannungsantrag wird hiermit akzeptiert.Aufgrund deiner Einsicht und Kooperation schon bereits im Support und im Nachgespräch auf Discord, denke ich das die jetzige Zeit strafe genug war, weswegen ich dazu gekommen deinen Antrag zu akzeptieren.
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Moin,
AOS Gebiet betreten ist eine leichte Tat somit für SEK irrelevant. Somit wäre es FailRP da das SEK nur bei schweren Einsätzen agieren darf.
Falls noch Fragen dazu auftreten beantworte ich sie gerne nochmal.
MfG Vitya Bang
Wie sieht es dann aberit dem vorgegebenen Sperrgebiet im PD aus?
Betreten ist ja eine leichte tat, jedoch kann jegliche Person eine Gefahr darstellen.
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Guten Tag an alle,
Ich hätte eine Frage und würde gerne das die Antwort im beste fall auch im Regelwerk übertragen wird, da ich schon viele Support deswegen hatte.
Frage:
Ist es SEK-Beamten erlaubt, unerlaubte Personen im AOS/Sperrgebiet innerhalb des PDs zu inhaftieren?
Nach mehreren Meinungen war der großteil der Meinung "Ja" ,aufgrund da es sich um dessen eigenes Gebäude handelt und laut Regel zudem auch somit der eigenen Betroffenenheit.
Andernfalls wäre eine Inhaftierung von anderen gesagt Polizeiarbeit und somit nicht erlaubt.
Eine schnelle Antwort wäre hilfreich und auch eine änderung dessen im Regelwerk.