Beiträge von Timi Sahne

    Grundsätzlich ist das benutzen von 2 Accounts erlaubt. Sollte jedoch wie von l7al7a beschrieben ein Bann auf einen der Accounts aktiv sein, ist das Joinen mit dem anderen auch verboten und wird mit Bannumgehung geahndet. Was zu einem Ausschluss mit dem Umgehenden Account führt.

    Guten Tag Marlon,

    Ich habe mir deinen Entbannungsantrag durchgelesen und bin dementsprechend nochmal durch die Logs durchgegangen.
    Du hast mehr als 10 Personen (Beamte) getötet, selbst sollte du dich nur zur Selbstverteidigung verteidigt haben stellt dies bei der Menge einen klaren Regelverstoß da.
    Da man sich unter Beamten nicht töten darf.

    Selbstverständlich wurden die anderen diesbezüglich auch sanktioniert.

    Somit ist dein Entbannungsantrag abgelehnt.

    Guten Tag Charlie,
    Dein Antrag auf Entbannung wird hiermit: Abgelehnt

    Aus folgendem Grund:
    Ich möchte gerne das du die 48h (Restlichen 30h) bitte nutzt, deinen Fehler nochmal zu überdenken und daraus lernst.
    Da du (wie selbst geschrieben) schon ein paar Warns bekommen hast und dies dein erster Verwarnungslimit-Ban ist. Bin ich der Meinung das dies die Bessere Wahl ist daraus zu lernen.

    Guten Tag an alle,

    Ich hätte eine Frage und würde gerne das die Antwort im beste fall auch im Regelwerk übertragen wird, da ich schon viele Support deswegen hatte.

    Frage:

    Ist es SEK-Beamten erlaubt, unerlaubte Personen im AOS/Sperrgebiet innerhalb des PDs zu inhaftieren?


    Nach mehreren Meinungen war der großteil der Meinung "Ja" ,aufgrund da es sich um dessen eigenes Gebäude handelt und laut Regel zudem auch somit der eigenen Betroffenenheit.

    Andernfalls wäre eine Inhaftierung von anderen gesagt Polizeiarbeit und somit nicht erlaubt.

    Eine schnelle Antwort wäre hilfreich und auch eine änderung dessen im Regelwerk.