Also dass jeder inhaftiert wird, würde ich bestreiten. Wenn jemand mal (aus Versehen) kurz ne schwere Waffe rausholt oder (leichte) Drogen konsumiert greife ich in der Regel zum Strafzettel. Eine Haft finde ich da nicht verhältnismäßig. Wahrscheinlich würde es aber auch keine Rolle spielen, ob der Tatbestand rot ist oder nicht, denn man darf ja mit nachvollziehbarer Begründung auch Strafzettel bei roten Gründen geben.
Btw. finde gut, dass in den Regeln zwischen Eigentum (§ 903 Satz 1 BGB) und Besitz (§ 854 BGB) unterschieden wird.
Es geht sich nur darum einen roten Verstoß namens Printerbesitz einzuführen, da es eh schon gang und gebe ist