So wie ich das verstehe und wie es Sinn macht, muss man bei KOS nicht vorwarnen, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um eine KOS-Zone handelt, zum Beispiel durch ein entsprechendes Schild.
Vorwarnen muss man hingegen bei einem Hausverbot, etwa bei einer Bank oder Ähnlichem.
Bei reinem KOS („Kill on Sight“) ist keine Vorwarnung erforderlich.