Da die Regel "darf Personen erst verletzen, wenn das Leben anderer oder einem selbst auf dem Spiel steht" bei Polizei & Wachtmeister mit drin steht, ist die Schwelle wann Beamten schießen dürfen immer etwas höher als bei anderen Berufen.
Zu den beiden Fällen sage ich, dass da eine Tötung ansich noch nicht legitim ist. Man solle das ganze zwar im RP beachten, aber in Fall 1 ist sowas idR typisches "Loot-Gegeiere"; wenn der Gangster die Waffe aufhebt und dann auch in der Hand hat darf man noch nicht schießen. Wenn er die Waffe aufgehoben hat und auf die Beamten zielt, dann würde ich als Beamter auch anfangen auf ihn zu schießen.
Wenn das Schussgefecht aber noch läuft mit weiteren Gangstern vor Ort und der Gangster sich gar nicht an der Situation mitbeteiligt hatte und mitbeteiligen will, sondern nur die Waffe abgreifen will ist das FailRP, da er sich in Gefahr begibt und sich in die Situation von anderen unnötig einmischt.
Zum 2. Fall gibt es nicht viel zu sagen. Man wartet ab was der Rebell rausholt, wenn es eine Waffe ist und er sie bewusst in dem Schussgefecht rausgeholt hat, dann ist es klar, dass er sich beteiligen möchte.
Man beachte auch das was Vitya gesagt hat, wenn die aus den beiden Fällen noch Unbewaffneten in der Situation sich eine Waffe holen um dann zu schießen, muss das natürlich auch legitim sein. In dem Fall wahrscheinlich die Verteidigung der Koop-Partner oder weil sie sich bereits an anderen Aktivitäten davor, wie z.B. einem Überfall beteiligt hatten.
Und wenn gerade kein Schusswechsel von irgendwem stattfindet und Leute Waffen in der Hand tragen, dann muss man erstmal mit den Leuten reden oder in Handschellen setzen, bevor man als Beamter sie erschießt.