Hallo zusammen.
Ich hab mir grad nochmal die Inhaftierungs und Fahndungsgründe im Regelwerk angesehen und mir ist aufgefallen, dass Sachbeschädigung nicht genannt wird.
Ich weiß nicht ob das so beabsichtigt ist, denn ich habe schon oft miterlebt das es eben als Grund genommen wird z.B. bei Fenstern, PD Alarm etc.
Deshalb möchte ich an der Stelle vorschlagen, es ins Regelwerk zu übernehmen.
(Es sollte vielleicht als beabsichtigte Sachbeschädigung eingetragen werden, da z.B. man immer mal einen Unfall mit dem Auto oder so haben kann.)
MfG Araxo