Klarstellung Obdachloser/ Obdachlosenkönig

  • Was mir in letzter Zeit häufig aufgefallen ist, dass ein Obdachlosenkönig sein Messer meist nicht zur Selbstverteidigung nutzt sondern auch um seinen Obdachlosen zu helfen. Aus diesem Grund hätte ich gerne eine Klarstellung.


    Laut §5.10. gemäß §5. Neutrale Jobs darf ein Obdachlosenkönig sein Messer nur zur Selbstverteidigung nutzen. Das Problem hierbei ist, was wird als Selbstverteidigung gewertet? Für mich persönlich gilt Selbstverteidigung nur in dem Fall, wenn das eigene Leben bedroht wird, sprich wenn man bspw. von einem Gangster überfallen wird. Aber ich hatte auch ein Gespräch mit @Zara, der meinte, dass wenn der Obdachlosenkönig bspw. in der Situation in einer Ecke steht und Polizisten ihm Handschellen anlegen möchten und er keinen Weg daran vorbei findet auch zum Messer zücken darf. Zur konkreten Frage - Was gilt bei einem Obdachlosenkönig als Selbstverteidigung?


    Dadurch, dass laut §5.9. gemäß §5. Neutrale Jobs in dem Fall Berufsfeld Obdachloser nicht explizit darauf eingangen wird wäre meine Frage hierbei ob der Obdachlose mit dem Messer angreifen darf, sofern es selbstverständlich im Roleplay passt?


    Zusätzlich wäre es auch hilfreich ob der Obdachlosenkönig nur sich selbst verteidigen darf mit dem Messer oder auch seine Obdachlosen.


    Mit freundlichen Grüßen Infinite :saint:

  • done

    Vielen Dank!


    • darf sein Messer nur zur Selbstverteidigung oder zum Schutz anderer Obdachloser verwenden


    Also bleibt nurnoch die Frage offen, was in diesem Fall als Selbstverteidigung gilt.

  • mcNuggets

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  • System

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