Händlernorm bezüglich Schwarzmarkt- / Drogenhändler

  • 1. Art des Vorschlages:

    Änderung der Jobregeln bezüglich des Schwarzmarkt- / Drogenhändlers bezüglich der Händlernorm.


    2. Beschreibung:

    Laut der Händlernorm müssen Drogen- und Schwarzmarkthändler einen öffentlichen Laden welcher "nicht allzu versteckt" ist führen.

    Dies passt jedoch bei beiden Jobs nicht zum Hintergrund und den Jobregel.

    Hier sollten Ausnahmen oder Unterteilungen in der Händlernorm ins Spiel kommen.


    3. Begründung:

    Nach den derzeitigen Regeln darf der bei jeglichem Verkauf an Personen ohne Waffenlizenz verhaftet werden und auch der Drogenhändler verkauft größtenteils illegale Drogen was beides nicht in einem öffentlichen Laden stattfinden sollte, sondern dem RP treu versteckt oder wenigstens außerhalb der Öffentlichkeit. Dies ist jedoch schwer bis kaum möglich wenn beide Jobs einen Laden permament aktiv führen müssen.


    4. Inhalte:

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  • mcNuggets

    Hat das Thema geschlossen.
  • mcNuggets

    Hat das Label Nicht geplant hinzugefügt.
  • Wäre nett, wenn du das nächste Mal die Regeln ordentlich liest.


    "muss keinen Laden aufbauen, muss aber permanent erreichbar sein" - Schwarzmarkt

    "muss keinen Drogenladen oder eine Apotheke aufbauen, muss aber permanent erreichbar sein" - Drogenhändler


    Wenn er einen Laden aufbaut, MUSS er sich nicht an die Richtlinien dafür halten, weil er keinen Laden bauen muss...

  • System

    Hat das Thema aus dem Forum Vorschläge nach Archiv verschoben.