1. Art des Vorschlages:
Änderung der Jobregeln bezüglich des Schwarzmarkt- / Drogenhändlers bezüglich der Händlernorm.
2. Beschreibung:
Laut der Händlernorm müssen Drogen- und Schwarzmarkthändler einen öffentlichen Laden welcher "nicht allzu versteckt" ist führen.
Dies passt jedoch bei beiden Jobs nicht zum Hintergrund und den Jobregel.
Hier sollten Ausnahmen oder Unterteilungen in der Händlernorm ins Spiel kommen.
3. Begründung:
Nach den derzeitigen Regeln darf der bei jeglichem Verkauf an Personen ohne Waffenlizenz verhaftet werden und auch der Drogenhändler verkauft größtenteils illegale Drogen was beides nicht in einem öffentlichen Laden stattfinden sollte, sondern dem RP treu versteckt oder wenigstens außerhalb der Öffentlichkeit. Dies ist jedoch schwer bis kaum möglich wenn beide Jobs einen Laden permament aktiv führen müssen.
4. Inhalte:
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