Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich an Sie, da mir beim erneuten Lesen unseres Gesetzbuches aufgefallen ist, dass es aktuell keinen Paragraphen für Brandstiftung gibt.
Das ganze würde man aktuell dann als Umweltverschmutzung, Sachbeschädigung und ggf. Körperverletzung klassifizieren.
Mein Vorschlag wäre etwas wie:
"Derjenige, der fremdes, öffentliches Eigentum oder gar die Umwelt vorsätzlich in Brand setzt und diese somit beschädigt macht sich der Brandstiftung strafbar."
Ich würde sie bitten einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu entwerfen und diesen zeitnah zu verabschieden.
Hochachtungsvoll,
Eugen Raab Spiritus
Deputy Director
Federal Bureau of Investigation
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