Ehrengarde
Untereinheit:
Die Ehrengarde ist eine Untereinheit der Shurta. Sie nutzt ihre Erfahrung im Kampf um die wichtigsten Mitglieder der Terrorgruppierung zu beschützen, sowohl nach Innen als auch nach Außen. Ihre Aufgabe ist also der Personenschutz der Obersten Führung. Außerhalb des Schutzes der Obersten Führung verhalten sich diese wie normale Mitglieder der Shurta.
Voraussetzungen zur Mitgliedschaft:
- GK oder höher der Shurta sein
- Seine Verlässlichkeit und Treue über längere Zeit bewiesen haben
- Sich seriös und ruhig verhalten können
- Höchste Aufopferungsbereitschaft besitzen
- Vom Alfatih selbst als würdig empfunden worden sein
- Geheimhaltung wahren können
TOs werden bei der Leitung und stellvertretenden Leitung angefragt.
Regeln der Ehrengarde:
1. Die Ehrengarde ist einzig dem Schutz des Alfatihs, sowie der Obersten Führung verpflichtet.
2. Die Ehrengarde ist von der Rangstruktur gelöst und folgt einzig alleine den Befehlen der Obersten Führung.
3. Die Ehrengarde agiert alleine im Sinne des Alfatihs und darf nicht außerhalb ihres Aufgabenbereichs agieren.
4. Die Ehrengarde verfolgt ihre Aufgabe bis zum Tod und schützt wenn
notwendig die Oberste Führung mit ihrem Leben.
5. Die Ehrengarde folgt strikt den Regeln der Shurta, ist aber solange sie im Dienst ist von jeden Aufgaben und Pflichten der Quat Khasa befreit.
6. Die Ehrengarde hat vollständige Immunität gegenüber allem unterhalb der Obersten Führung, diese Immunität kann nur durch die Oberste Führung temporär ausgesetzt werden.
7. Jedes Mitglied der Ehrengarde muss vom Alfatih direkt selbst ernannt werden, nachdem ein Regimentsinternes TO/PO erfolgt ist. Auch Entlassen wird die Ehrengarde nur durch den Alfatih.
8. Der Alfatih steht unter ständigem Schutz durch die Garde, alle weiteren Mitglieder der Obersten Führung werden auf Anfrage geschützt, hierbei folgt die Priorität der Rangordnung.
9. Wenn keine Oberste Führung anwesend ist, wird die Eliteausrüstung abgelegt und dem Dienst als Shurta nachgegangen.