Regelwerk der Moschee des Zahir

  • Dieses Regelwerk ist heilig und darf nur von der Obersten Führung oder dem Alfatih selbst geändert werden.

    Mit dem Betreten der Moschee erkennt jeder Gläubige diese Regeln an und verpflichtet sich, im Einklang mit dem Propheten zu handeln.



    §1 Zweck der Moschee

    Die Moschee dient als heiliger Ort der Ruhe, der Reinheit und der Lehre.

    Sie ist das spirituelle Zentrum der Gemeinschaft und der Verbindung zum Propheten Anbasa sowie seinem Gesandten Alfatih.

    Jede Handlung in ihr hat den Glauben zu ehren, nicht zu entweihen.



    §2 Zutritt und Verhalten

    §2.1 Der Zutritt ist ausschließlich Gläubigen und Gästen gestattet, die durch ein Mitglied der Shurta oder einen Dabit zugelassen wurden.

    §2.2 Waffen sind innerhalb der Moschee verboten.

    §2.2.1 Ausnahme: Wenn nötig Shurta im Dienst oder auf direkten Befehl des Yurshad.

    §2.3 Lautes Reden, Streitereien oder weltliche Gespräche (über Krieg, Geschäfte o. Ä.) sind untersagt.

    §2.4 Vor dem Betreten der Gebetshalle ist Reinheit sicherzustellen (Kopfbedeckung sind vor eintreten zu entfernen).

    §2.4.1 Der Boden der Moschee darf nicht mit Schuhen betreten werden.



    §3 Gebete und Rituale

    §3.1 Die Gebetszeiten werden durch einen Dabit oder höher festgelegt.

    §3.2 Jeder Gläubige ist verpflichtet, sich den Gebeten anzuschließen, sofern er sich auf dem Gelände befindet.

    §3.3 Während des Gebets ist Stille zu wahren. Gespräche, Bewegung oder Ablenkung sind als Unreinheit zu betrachten.

    §3.4 Rituale dürfen nur unter Aufsicht des Alfatih oder eines durch ihn bestimmten Vertreters vollzogen werden.

    §3.5 Fremde Rituale, Gesänge oder Zeichen anderer Glaubensrichtungen sind streng untersagt.



    §4 Lehre und Verkündung

    §4.1 Das Wort des Propheten darf nur durch den Alfatih, einen Shurat oder einen vom Alfatih bestimmten Lehrer ausgelegt werden.

    §4.2 Lehrstunden dienen der Festigung des Glaubens, nicht der Diskussion.

    §4.3 Kritik an der Lehre gilt als Unreinheit und wird der Shurta gemeldet.



    §5 Disziplin und Ordnung

    §5.1 Innerhalb der Moschee gilt strenge Disziplin.

    • Lautes Lachen, unnötiges Reden oder respektloses Verhalten gelten als Entweihung.

    §5.2 Befehle des Alfatih, der Shurta oder ranghöherer Mitglieder sind unverzüglich zu befolgen.

    §5.3 Verstöße werden von der Shurta aufgezeichnet und können mit Reinigung, Ausschluss vom Gebet oder schwereren Strafen geahndet werden.



    §6 Umgang mit Ungläubigen und Gästen

    §6.1 Ungläubige dürfen die Moschee nur unter Aufsicht eines Gläubigen und nur zu Bekehrungszwecken betreten.

    §6.1.1 Ausnahme: Wird durch den Alfatih oder ihn bestimmten Personen entschieden.

    §6.2 Respektlosigkeit oder Spott innerhalb der Mauern der Moschee gelten als Schändung und können als Angriff auf den Glauben gewertet werden.

    §6.3 Diskussionen mit Ungläubigen sind nur von der Shurta oder dem Alfatih erlaubt.



    §7 Umgang mit Ungläubigen und Gästen

    §7.1 Verstöße gegen dieses Regelwerk werden der Shurta gemeldet.

    §7.2 Die Strafe richtet sich nach der Schwere des Vergehens – von Verwarnung bis Ausschluss aus der Gemeinschaft.

    §7.3 Wiederholte oder schwere Entweihungen gelten als Verrat und können mit dem Tod bestraft werden, gemäß den Gesetzen der Zahir.


    gez.

  • Maaali

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