1. Art des Vorschlages:
Änderung
2. Beschreibung:
1b Wann ist eine Tötung legitim?
[...]
Unmittelbare InhaftierungHierbei muss absolut sicher sein, dass eine Inhaftierung folgt.
- Bevorstehende Inhaftierung ohne Androhung oder Anzeichen eines Strafzettels.
3. Begründung:
Die Regel, wie sie aktuell steht verfehlt in meinen Augen komplett ihren Sinn und ist mit der Verwendung von "absolut sicher" eine viel zu strikte Darstellung in einer eigentlich oft unüberschaubaren Situation.
Man dürfte sich, so auch vom Team bestätigt (wenn denn nun auch nicht einstimmig), erst verteidigen, wenn man in Handschellen ist, der Beamte bereits den Inhaftierungsstab in der Hand hält und/oder die Inhaftierungsgründe auflistet.
Die Tatsache, dass man sich erst verteidigen darf wenn man es überhaupt gar nicht mehr kann, ist an sich schon komisch.
Man ist daher komplett auf einen möglichen Koop-Partner angewiesen.
Doch diese Regel bewirkt, dass auch deren Eingreifen oft nicht die eigentlich zu vermeidende Inhaftierung aufhält, da der Beamte bereits den Inhaftierungsstab in der Hand halten MUSS, ehe ein Eingreifen gestattet ist, was dann meistens eh in einer Inhaftierung endet.
Zudem nutzten Beamte oft diese Regel aus.
Solange sie nicht eindeutig Ankündigen, dass eine Inhaftierung bevorsteht, dürfen sie nicht erschossen werden. Selbst das Anlegen der Handschellen zählt laut der Regel nicht. Wird dies trotzdem getan, wird halt ein Ticket gemacht, denn selbst wenn eine Inhaftierung geplant war, wurde dennoch gegen diese Regel verstoßen.
Sobald die Handschellen an sind, ist es völlig egal, welche Intention der Beamte nun hat, da man sich eh nicht mehr wehren kann.
Logischerweise kündigt somit auch keiner die eigentliche Intention an, da dies lediglich Nachteile für einen hätte. Somit wird durch schweigen und das damit einhergehende fehlen von RP absichtlich eine unübersichtliche Situation kreiert und eine Regel ausgenutzt, die eigentlich nur das voreilige Erschießen verhindern soll(te).
Die von mir vorgeschlagene Änderung bewirkt, dass der Beamte seine Intention zur Vergabe eines Strafzettels ankündigen oder anderweitig offensichtlich machen muss, da Strafzettel bereits kein Tötungsgrund sind. Somit muss der Beamte RP führen um diese Regel geltend zu machen
Bei einer geplanten Inhaftierung wird der Beamte dann nur so lange beschützt, bis er jegliche Aktionen der versuchten Inhaftierung (Handschellen, Taser) ohne dem zusätzlichen Androhen eines Strafzettels nutzt, was mMn genug ist um voreiliges erschießen zu verhindern.
4. Inhalte:
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