Alles anzeigenIst zwar richtig, aber viele Cops missbrauchen folgende Regel bei „Gründen Für Durchsuchungsbefehle“: Eingeschossene Fensterscheiben, Einschusslöcher, Blut, Leichen, usw.
Die meisten DBs die darauf folgen sind meist Gründe wie „Blut in Base“ „Schüsse in Base“ und dadurch verschaffen sie sich einen legitimen Grund.
Schade dass das schon so lang da ist.muss man doch trotzdem die Zielperson auffordern, die Wohnung zu verlassen, bevor man einen Durchsuchungsbefehl anfragt. Auf diese Weise kann man als Eigentümer trotzdem präventiv tätig werden, indem man der Anfrage nachkommt.
"Vor einer Durchsuchung muss immer der Besitzer gefragt werden, ob eine Durchsuchung ohne Bescheid genehmigt wird.
Sollte sich ein gesuchter Spieler innerhalb einer ihm gehörigen Konstruktion befinden, ist es erlaubt, auch ohne Nachfragen, einen Durchsuchungsbefehl anzufragen." Außer man ist gesucht und in der eigenen Wohnung, dann muss nicht gefragt werden.
Wenn die Schusslöcher oder Blut sich im öffentlichen Teil, bei z.B. einem öffentlich zugänglichen Laden, befinden, dann ist ein DB nicht gerechtfertigt. Genau so wenn von außen grundlos hineingeschossen wird. Der Sinn ist ja, dass die Polizei hineingehen kann um Verbrechen zu stoppen, falls da gerade wer wen umbringt und man nur die Schüsse von drinnen hört.
Das grundlose betreten einer KOS-Zone ist nach meinem Wissensstand kein FailRP. Das provozieren mit dem Ziel den Basebesitzer "legitim" abschießen zu können ist Troll-RDM