Zum Thema Obdachlose

  • Ich war heute auf dem Server und habe gesehen, dass vier Hobo-Kästen mit KOS-Linien ausgestattet waren. Da habe ich mir die Frage gestellt:"Dürfen Hobos überhaupt KOS-Regeln aufstellen?

    Als erstes habe ich einen Blick in die KOS-Regeln gewagt. Da stand drin:"•darf nur auf dem eigenen Grundstück verlaufen"

    Da ist mit in den Sinn gekommen, dass Obdachlose überhaupt kein Grundstück haben können. Ich habe mich in den Jobregeln erkundigt und habe diesen Punkt gefunden:"darf kein Wertgegenstäde, Grundstücke oder Autos besitzen"

    Da bin ich zu nem Moderator gegangen und habe auch mal nachgefragt. Dieser meinte, dass in den Jobregeln Häuser, Wohnungen, usw. gemeint werden. Jetzt frage ich mich stimmt das?

  • Wenn man die Regeln ganz genau nimmt, dürften sie keine KOS Linien bauen, da sie kein Grundstück besitzen. Base ist nicht gleich Grundstück. Oder irre ich mich da?



    Nun LinXiee :

    Außerdem dürften sie dann weiterhin eine Base bauen, da meines Wissens nach in den Obdachlosen-Regeln steht, das sie dies auf dem Gehweg dürfen.


    Streng genommen is eine Base aber kein Grundstück. Er kann sich ja kein Grundstück auf dem Gehweg erstellen.

    Da scheinbar in den KOS Regeln steht, dass KOS Linien nur auf Grundstücken gehen, würde ich sagen RIP Obdachlose.


    Falls ich da falsch liege oder man mich verbessern möchte, nur zu.

  • Wenn in den Regeln steht, dass eine Base theoretisch auch ein Grundstück ist, dann schon, aber ich wüsste jetzt nicht wo das steht. (Ich kann natürlich auch falsch liegen.)

    Für mich ist ein Grundstück ein Gebiet, dass man besitzt. Ich für meinen Teil denke nicht, dass ein Obdachloser die Straße auf der er baut besitzt.

  • Er bebaut keine Straßen. Er baut auch nicht in Häußern.


    Er baut meistens auf dem Freien oder etwas kleines auf dem Bürgersteig - das wird ja eh nie KoS gesetzt.

    Er beansprucht ja sogesehen das Gebiet, auf das es baut.

  • Naja.

    Sagen wir mal so.

    KOS-Regel:

    "•darf nur auf dem eigenen Grundstück verlaufen"

    Obdachlosen-Regel:

    "•darf kein Wertgegenstäde, Grundstücke oder Autos besitzen"


    Da er kein Grundstück hat, darf er keine KOS-Linie haben.


    Ist für mich also klar.


    Obdachlose dürfen keine KOS-Linie haben.

  • Wenn ich jetzt wieder antworten würde, würde ich mich nur wiederholen. Und du wiederholst auch einfach nur Karl.


    Lies dir einfach meine vorherigen Beiträge nochmal durch :) Ich warte jez auf Co-/Owner.