Veränderung der RDM-Regel 1c

  • 1. Art des Vorschlages:

    Das diese Regel bei einer Morddrohung nicht wirkt und man ihn nicht Vorwarnen muss.


    2. Beschreibung:

    Wie dort geschrieben steht ist eine Tötung bei einer Bedrohung also auch eine Morddrohung nur nach deutlichem Vorwarnen erlaubt.

    (Sollte der betroffene Spieler kein Staatsbeamter sein, so rechtfertigt eine deutliche Beleidigung, Bedrohung oder Provokation nach deutlicher Vorwarnung, eine Tötung.)

    Wenn eine Person dir eine Morddrohung gegen den Kopf wirft und sogar danach eine Waffe auf die richtet (Das kann auch ohne Waffe so sein) sollte es erlaubt sein diese Person zu exekutieren ohne Vorwarnung.


    3. Begründung:

    Da ich es unlogisch finde das jemand um die Ecke kommt dir eine Morddrohung raus haut womit er dein "Leben" bedroht und du dann ihn dafür Vorwarnen muss das er dein "Leben" bedroht um ihn dann zu exekutieren.


    4. Inhalte:
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  • Wenn dich jemand eindeutig Bedroht und mit ner Waffe auf dich zielt musst du doch keine Warnung aussprechen. Oder Irre ich mich da? Dein Lebens ist ja eindeutig Bedroht und somit hast du das Recht dich ohne ihn vorzuwarnen zu töten.

  • Desmond

    Hat den Titel des Themas von „Voschlag für die Veränderung der RDM Regel 1c – Beleidigungen, Bedrohungen und Provokationen“ zu „Veränderung der RDM-Regel 1c“ geändert.
  • Das dachte ich auch aber anscheinend ist das schon seit einem Jahr so wovon ich nichts wusste und wurde entsprechend Bestraft

  • mcNuggets

    Hat das Thema geschlossen.
  • mcNuggets

    Hat das Label Bereits implementiert hinzugefügt.
  • System

    Hat das Thema aus dem Forum Vorschläge nach Archiv verschoben.