1. Art des Vorschlages:
Regeländerung beim Punkt Inhaftierungsgründe.
2. Beschreibung:
In den derzeitigen Inhaftierungsgründen ist Sachbeschädigung nicht aufgelistet.
3. Begründung:
Sacheschädigungen machen einen großen Teil der Inhaftierungen aus. Wenn man zwar nachdenkt ist ja gut, sollte auf Grund der frequenten Nutzung trotzdem drin stehen.
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