Sachbeschädigung als Inhaftierungsgrund

  • 1. Art des Vorschlages:

    Regeländerung beim Punkt Inhaftierungsgründe.

    2. Beschreibung:

    In den derzeitigen Inhaftierungsgründen ist Sachbeschädigung nicht aufgelistet.

    3. Begründung:

    Sacheschädigungen machen einen großen Teil der Inhaftierungen aus. Wenn man zwar nachdenkt ist ja gut, sollte auf Grund der frequenten Nutzung trotzdem drin stehen.

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  • mcNuggets 30. Mai 2020 um 21:35

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  • mcNuggets 30. Mai 2020 um 21:35

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