1. Art des Vorschlages: Änderung des Regelwerkes
2. Beschreibung:
Absatz 1b der Spielregeln, "Wann ist eine Tötung legitim?" beschreibt:
Das unbefugte bzw. unerwünschte Betreten des eigenen Privatgrundstücks rechtfertigt eine Tötung. Hierbei ist eine Tötung nur genehmigt, wenn für den anderen Spieler ersichtlich ist, wo das Grundstück anfängt (z.B. hinter einer besitzten Tür) und, dass es aktiv bewohnt wird.
Ich schlage eine Änderung dazu vor, dass man einen Spieler nach Drohung, also z.B. auch ein "KOS Inside" am Eingang töten darf.
3. Begründung:
Diese Regel ist scheinbar sehr unklar formuliert. Bereits vor einem Jahr, aber auch immer noch jetzt werde ich in den Support geholt, da ich Spieler töte, wenn ich sie in meinen eigenen vier Wänden sehe. Immer kriege ich Unrecht, selbst wenn vor meiner Tür wortwörtlich "Privatgrundstück: Aktiv bewohnt" steht.
Eigentlich finde ich die zurzeitige Regel in Ordnung, da sie aber zu Missverständnissen zu führen scheint, kann sie gerne dazu geändert werden, dass das Platzieren von Drohungen wie "KOS Inside" nötig ist, so wie es zurzeit auch informal anerkannt ist.