Besitz der Waffe nach dem Tod

  • Hallo Freunde,

    ich hatte vor kurzem eine Diskussion darüber, wer die Waffe nach dem Tod erhält. Ein Moderator (Marvin Griffin) sagte, dass Waffen dem tötenden zustehen. Ich sehe das aber nicht so, da sie auf dem Boden eher besitzlos und deshalb dem ersten der sie aufhebt gehören.

    Deshalb meine 1. Frage: Wem gehört die Waffe nach dem Tod?

    Diese Diskussion ist wegen einem Fall enstanden, da ich eine leichte Waffe aufgehoben habe und dann wegen Diebstahl festgenommen und verhaftet wurde.

    Deshalb zu meinen 2 anderen Fragen:
    Selbst wenn der Besitz dem Mörder gehört, ist ein aufgeheben sofort Diebstahl? Und darf der Polizist/SEK dich sofort festnehmen ohne die Waffe zurückzufordern?

    MfG Riese

  • Hallo Ryze



    Zu deiner ersten Frage:

    Die Waffe eines getöteten gehört nach dem Tot dem Mörder, da hat er Recht besitzlos ist eine Waffe eigentlich nie. Sie wird immer dem Mörder zugesprochen außer die Person ist halt verhungert, dann ist es ja in dem Fall Selbstmord Bzw. gibt es keinen Mörder dem die Waffe gehören könnte.



    Zu deiner zweiten Frage:

    Wenn eine Person A eine Person B erschießt ist es Besitz der Person A wenn nun Person C einfach die Waffe der toten Person(Person B) nimmt klaut er das neu gewonnene Eigentum. Die Polizei in diesem Fall darf dich aufgrund von Diebstahl und den Mörder natürlich aufgrund von Mord belangen. Bei dem zurückfordern bin ich mir nicht schlüssig was du damit meinst, meinst du die Polizisten sollen sagen: ,,gib die Waffe wieder oder du wirst inhaftiert´´ dann nein die müssen dich nur wegen dem Diebstahl bestrafen.

  • Janes

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  • System

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