Regeländerung zu Kooperation mit dem Auftragsmörder

  • 1. Art des Vorschlages: Neuerung.


    2. Beschreibung: Ich schlage vor, dem Auftragsmörder die Kooperation mit seinem derzeitigem Auftraggeber zu erlauben. Dies könnte in den Regeln folgendermaßen ausformuliert werden:


    "..darf nur mit seinem derzeitigem Auftraggeber kooperieren."



    3. Begründung: Gibt ein Spieler dem Auftragsmörder einen Auftrag, liegt es natürlich im Interesse des Spielers, dass der Auftrag möglichst schnell und ungestört ausgeführt wird. Ein typischer Störfaktor während eines Auftrags könnte entweder ein Überfall auf den Auftragsmörder, die Inhaftierung des Auftragsmörders, oder der Diebstahl des Fahrzeugs des Auftragsmörders sein. In der Prävention dieser, finde ich also, sollte auch der Auftraggeber mithelfen können, indem er mit dem Auftragsmörder kooperieren darf.


    Sollten sich dadurch Probleme doch irgendwie Probleme ergeben, könnte die Regel auch auf die einseitige Kooperation, das heißt die Verteidigung des Auftragsmörders durch den Auftraggeber, und nicht umgekehrt, beschränkt werden.

  • Aber Stell dir mal vor, es bricht ein Schussgefecht zwischen dem Hit und dem Auftragsmörder aus dann es kann dazu kommen, dass der Hit-Geber und maybe die Kooppartner mit kämpfen.

    Außerdem müsste man die Regel dann besser ausformulieren, da es sonst ja auch heißen soll, dass der Auftraggeber mit einbricht und ihn mit tötet.


    Also ich fände, dass so etwas nicht mit einem Auftragsmord zu tun hat da es ja nunmal der Job der Auftragsmörders ist den Auftrag auszuführen…

    Bin vorerst gegen den Vorschlag.


    Gruß Luca

  • mark272

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  • mark272

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  • System

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