1. Art des Vorschlages:
Änderung
2. Beschreibung:
Bei dem Regelabschnitt 1d - KOS (Zonen) sollte man das Rot markierte Wort mit "müssen" ersetzen.
KOS-Zonen …
- dürfen nur auf dem eigenen Grundstück verlaufen
- Bürgersteige, Durchgänge und die Straße gehören nie zu einem Grundstück dazu.
- dürfen nicht von Staatsbeamten aufgestellt werden
- müssen mit Schildern und/oder Linien deutlich erkennbar gemacht sein
- können nicht immer nur durch ein Schild alleine definiert werden
- müssen ausdrücken, dass ein Betreten zum Tod führt, wenn dies so ist
- dürfen nur zur Verteidigung, Wahrung des eigenen Grundstücks verwendet werden
- dürfen nicht um mehr Todesgründe, als das Betreten erweitert werden
Staatsbeamte können statt der KOS-Zonen sogenannte “AOS”(Arrest On Sight)-Zonen markieren.
Hierfür gelten grundlegend die selben Regeln wie für KOS-Zonen.
Jedoch müssen überquerende Spieler gefesselt und anschließend inhaftiert werden.
3. Begründung:
Der Grün markierte Satz stellt das "können" außer Kraft, da man als Staatsbeamter nie eine KOS Zone aufstellen darf.
Dadurch entsteht oftmals Verwirrung und selbst Stammspieler sehen dann nur das "können", also das ihnen quasi die Entscheidung selbst gegeben wird, ob AOS oder KOS.
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