Yakuza
Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Beitritt:
Um den Yakuza beizutreten, sollte man in der Vergangenheit nicht allzu negativ aufgefallen sein. Uns ist wichtig, dass man respektvoll mit anderen Familienmitgliedern umgeht und diese immer unterstützt, sobald sie Hilfe benötigen. Nach außen hin pflegen wir ein seriöses Auftreten. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden können, steht es jedem frei, ein Mitglied des Familienrates zu kontaktieren, um in die Familie aufgenommen zu werden.
Regeln innerhalb der Fraktion:
§1.0 Jeder verneigt sich vor dem Oyabun und den Angehörigen des Familienrates (Rang 10-12).
§1.1 Wir sind eine Familie und behandeln uns gegenseitig mit Würde.
§1.1.1 Sollte ein Familienmitglied ein Problem mit externen Parteien haben, stehen wir ihm bei.
§1.2 Sollte ein Familienmitglied unseren Namen in den Schmutz ziehen wird dieses bestraft.
§1.2.1 Sollte ein Familienmitglied uns wiederholt in den Dreck gezogen, verachtet, belogen oder unsere Taten hinterfragt haben, wird das Shikei-Ritual (Rauswurf) durchgeführt.
§1.2.2 Sollte sich ein Familienmitglied von uns abtrennen, führen wir das Shikei-Ritual aus.
§1.3 Sollte ein Fremder uns, unsere Familie oder unsere Kultur missachten und sich darüber lächerlich machen, erhält dieser seine gerechte Strafe.
§1.4 Wir sagen offen, dass wir der Yakuza-Clan sind und uns vor nichts fürchten und keine Reue zeigen.
§1.5 Wir provozieren nicht unnötig andere Personen und halten uns aus Konflikten raus. Sollte uns jemand provozieren, klären wir dies sachlich und greifen nur bei weiterer Provokation zu Waffen. Vor allem Höherrangigen anderer Fraktion soll mit Respekt begegnet werden.
§1.0 Türen werden immer abgeschlossen, werden diese nicht benötigt (gilt auch für Schiebetüren & Tresor).
§1.1 Nur im Tresor ist es erlaubt, Geld mittels Weed, Printer oder Biergärung zu verdienen. Sonst ist dies überall in der Bank verboten.
§1.2 Besuch von anderen Spielern, welche einer anderen Fraktion angehören, muss immer angemeldet werden, außer es sind Partner.
§1.3 Es ist strengstens untersagt die Bank zu betreten, sollte man von der Polizei verfolgt werden.
§1.0 Die Yakuza werden durch den Nissan Skyline R34 (Preis: 400k) in einem gelben Farbton repräsentiert. Es ist nicht verpflichtend, nur dieses Fahrzeug zu besitzen oder zu fahren.
§1.1 Um nicht unnötig die Aufmerksamkeit der Polizei auf uns zu ziehen, sollten die Verkehrsregeln eingehalten werden.
§1.0 Der Waffenverkauf wird nur in der Bank vollzogen.
§1.1 Der Waffenverkauf ist erst ab dem Rang Shatei (3/9) erlaubt.
Berechtigungen der Ränge:
Ab dem Rang Shatei (3/9) dürfen Waffen verkauft und Überfälle gestartet werden. Außerdem erhält man Zugang zum Familienkonto.
Ab dem Rang Koibun (5/9) dürfen Geiselnahmen durchgeführt, Familienmitglieder verwarnt und neue Mitglieder aufgenommen werden.
Ab dem Rang Saito (6/9) dürfen Raids gestartet und Versammlungen ausgerufen werden.
Ab dem Rang Komon (7/9) dürfen Familienmitglieder befördert, degradiert und rausgeworfen werden.
Rangstruktur:
| Interne Nummer | Rangbezeichnung | Abkürzung |
| 9 | Oyabun | O |
| 8 | Kyodai | KD |
| 7 | Komon | KM |
| 6 | Saito | S |
| 5 | Koibun | KB |
| 4 | Shingiin | SI |
| 3 | Shatei | ST |
| 2 | Gakusha | GS |
| 1 | Menba | M |
Führungsebene:
Beziehung zu anderen Fraktionen:
| Fraktion | Beziehung |
| Bloods | Positiv |
| Crips | Neutral |
| Scaletta | Negativ |