Frage zu dem Gefängniswärter

  • Mir ist soeben erläutert worden das Gefängniswärter in der Lage dazu sind in einem AOS Gebiet das inhaftieren einer Person zu tätigen.

    Nun kommt mir die Frage:

    Warum kann er dies?

    Ein Gefängniswärter ist nun mal nicht dazu befugt Polizeiarbeit zu tätigen aber trotzdem ist laut Doktor Bobby Mehl Auge (STEAMID:STEAM_0:1:627840189) ein Gefängniswärter berechtigt Personen die sich in einem AOS Gebiet aufhalten zu inhaftieren. Dessen Sinn erschließt sich mir nicht auch wenn der Gefängniswärter für das PD bzw. das Gefängnis zuständig ist, ist meiner

    Meinung nach ein Gefängniswärter nicht dafür da Personen zu inhaftieren die sich in AOS Gebieten aufhalten sondern diese entweder an einen Polizisten in Handschellen zu übergeben oder einen Polizisten zu informieren und noch dazu gibt es mir keine bekannte Regel die solches Besagt wie: "Gefängniswärter sind befugt in AOS Gebieten zu inhaftieren" oder ähnliches weswegen ich nun den Sinn dahinter Erfrage.

    MfG Gnotta


    MRP Hans Utter

    SCPRP Hans Utter

    • darf das Sperrgebiet mit Schildern erweitern oder auch neusetzen
    • darf in der Polizeiwache und im Gefängnis bauen


    Der Gef.wärter ist befugt, das AOS gebiet zu erweitern bzw. zu setzen.

    Er kümmert sich um das PD und hält so weit es möglich ist, Einbrecher ab.

    Der Gef.wärter ist so gesehen der Platzwart des PDs, wenn man es so sieht.

  • Nun gut das ist aber nicht hilfreich bei meiner Frage, wieso er Personen im AOS Gebiet inhaftieren kann da er wie Gesagt, von dir und mir, sich um das PD kümmert bzw. AOS Zonen setzt und nicht die Leute inhaftiert da dies der Job der Polizei ist

  • Grundgerüst für den Gefängniswärter sind die Jobregeln für den Polizisten, also auch:

    • darf unbefugte Personen im Sperrgebiet festnehmen & inhaftieren
    • muss allen Gesetzesverstößen nachgehen und mit jedem Straftäter strafrechtlich interagieren

    Und was der Gefängniswärter macht, bzw wofür er zuständig ist:

    • Der Gefängniswärter wacht über die Polizeiwache und das Gefängnis.

    Angewandt mit den Regeln der Polizei, darf der Gefängniswärter all jene inhaftieren die in "seinem" (also Gefängnis und die Polzeiwache) Gebiet unheil

    anrichten. Grob: Polizeiarbeit vom Gefängniswärter ist im PD erlaubt.

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