Mir ist soeben erläutert worden das Gefängniswärter in der Lage dazu sind in einem AOS Gebiet das inhaftieren einer Person zu tätigen.
Nun kommt mir die Frage:
Warum kann er dies?
Ein Gefängniswärter ist nun mal nicht dazu befugt Polizeiarbeit zu tätigen aber trotzdem ist laut Doktor Bobby Mehl Auge (STEAMID:STEAM_0:1:627840189) ein Gefängniswärter berechtigt Personen die sich in einem AOS Gebiet aufhalten zu inhaftieren. Dessen Sinn erschließt sich mir nicht auch wenn der Gefängniswärter für das PD bzw. das Gefängnis zuständig ist, ist meiner
Meinung nach ein Gefängniswärter nicht dafür da Personen zu inhaftieren die sich in AOS Gebieten aufhalten sondern diese entweder an einen Polizisten in Handschellen zu übergeben oder einen Polizisten zu informieren und noch dazu gibt es mir keine bekannte Regel die solches Besagt wie: "Gefängniswärter sind befugt in AOS Gebieten zu inhaftieren" oder ähnliches weswegen ich nun den Sinn dahinter Erfrage.
MfG Gnotta
MRP Hans Utter
SCPRP Hans Utter