Zeugenaussagen

  • Hallöle allerseits.


    Es ist denke ich mal bekannt, dass ich recht viel Polizist und SEK spiele. Dabei läuft auch eigentlich alles recht gut und das RP ist meist mehr oder weniger gut.

    Dennoch gibt es eine Frage, die ich mir immer wieder stelle, die in den Regeln nicht wirklich erwähnt ist und auch von Mods/Admins öfter verschieden interpretiert wird.


    Wie läuft das mit Zeugenaussagen ab?


    Im Regelwerk heißt es, dass man einen (vertrauenswürdigen(?)) Spieler als Zeugen nutzen kann, damit man einen DB machen kann. Dieser kann das auch einfach sagen um einen strategischen Vorteil zu erlangen. Also darf er theoretisch "lügen". Plus Minus.

    Laut Moderatoren darf man auch jemanden auf Waffen durchsuchen, wenn einem von einem Zeugen gesagt wird, dass Person XY zB eine schwere Waffe trägt.


    Wenn aber jemand einen Mord sieht und mir dann sagt, dass Person XY jemanden vor seinen Augen ermordet hat, darf ich diesen nicht wanted setzen. Demnach kann ich sogesehen nichts gegen den Mörder machen, außer diesen vielleicht nach der Mordwaffe zu untersuchen die bis dahin aber weggepackt sein wird.


    Wie ist es also wenn ein Zeuge zum Beispiel einen Mord sieht, einen illegalen Waffenhandel sieht, Drogenhandel beobachtet etc? Darf ich den beschuldigten Wanted setzen oder muss ich es ignorieren weil ich es selbst sehen muss? Wie läuft es ab wenn jemand "undercover" Drogen kauft und der Polizei meldet, dass sein Dealer Drogen verkauft? Was, wenn er damit einen strategischen Vorteil erlangen will? Dann müsste doch die gleiche Regel greifen wie beim DB, aber das kann der Polizist ja nicht kontrollieren?


    Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort dazu liefern, in den Regeln hab ich zu Zeugen wirklich nur das mit dem DB gefunden :(


    Gruß,

    Doppel

  • In den Regeln steht ja, dass man für einen DB eine Vertrauenswürdige Person braucht. Als Vertrauenswürdige Person würde ich Staatsbeamte gelten lassen, aber keine Bürger, die behaupten da seien Printer drin.

    Wenn ein Bürger es behauptet geh bitte selber hin und höre es ab, wenn du aber nichts hörst machst du auch keinen DB.


    Es ist ja außerdem auch FailRP, wenn du einfach behauptest, er hat Drogen oder sowas.


    Bestechung u.Ä. wie auch Falschaussagen ohne strategischen Hintergrund sind hierbei verboten und werden streng sanktioniert.“

  • In den Regeln steht ja, dass man für einen DB eine Vertrauenswürdige Person braucht. Als Vertrauenswürdige Person würde ich Staatsbeamte gelten lassen, aber keine Bürger, die behaupten da seien Printer drin.

    Wenn ein Bürger es behauptet geh bitte selber hin und höre es ab, wenn du aber nichts hörst machst du auch keinen DB.

    Ja, das ist ja in den Regeln so definiert.


    Es soll in der Frage aber mehr darum gehen, wie es läuft, wenn es nicht um einen DB sondern eben Personen auf der Straße geht.

    Beispiel:

    - X sieht, dass Y Meth in die Tasche gepackt hat und damit rumläuft

    - X geht zu einem Polizisten Z und meldet das

    - darf Z jetzt Person Y durchsuchen? Oder sogar wanted setzen?


    Beispiel 2:

    - X sieht, wie Y jemanden ermordet hat

    - X geht innerhalb 30 Sekunden zu einem Polizisten Z und meldet das

    - darf Z ihn jetzt wanted setzen?

  • Beispiel:

    - X sieht, dass Y Meth in die Tasche gepackt hat und damit rumläuft

    - X geht zu einem Polizisten Z und meldet das


    - darf Z jetzt Person Y durchsuchen? Oder sogar wanted setzen?

    1. Ja, wenn die Person nicht verdächtig war, die das gemeldet hat, bzw. die Argumente von Person X nicht überzeugen.


    2. Nein, aber die Personen befragen, bis der Polizist stichhaltige Beweise hat, wie z.B. gefundene Waffen.

  • Hallo DoppelD321


    Wenn "eine" Person (außer kriminelle Jobs z. B. Gangster) zu einem Staatsbeamten geht und überzeugend und wie schon gesagt vertrauenswürdig rüberkommt darf er einen Durchsuchungsbefehl veranlassen (das gilt auch für die anderen RP Situationen wie z. B. wenn einer ein Mord gesehen hat). Er kann auch einen DB veranlassen, wenn mehrere Personen unabhängig voneinander dasselbe sagen. Sollte die besagte "eine" Person jedoch lügen ohne irgendein strategischen Hintergrund, dann wird die Person bestraft die gelogen hat.

    Das Konsumieren von Drogen ist Illegal und rechtfertigt eine Inhaftierung und seien wir mal ehrlich willst du einen glauben der gerade Drogen zu sich genommen hat?

    Mal davon abgesehen welchen strategischen Vorteil hat er den zu sagen das dort Drogen verkauft werden im Laden oder Das Spieler A auf der Straße Drogen verkauft.

    Du nimmst dich damit selber Hops.



    Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

  • Mal davon abgesehen welchen strategischen Vorteil hat er den zu sagen das dort Drogen verkauft werden im Laden oder Das Spieler A auf der Straße Drogen verkauft

    Dadurch kann man sicherstellen, dass der Betreiber zum Beispiel im Gefängnis ist und man kann raiden ohne dass Gegenwehr oder ein 911-Call kommt. Also Sinn würde es schon machen.

    Selbst Hops nehmen würde ich nicht sagen, wenn er dann keine Drogen kauft sondern nur den Handel vorschlägt und den Cops sagt, er hat die Drogen schon "auf den Tisch gelegt", hat er sie ja nicht gekauft geschweige denn genommen. Er ist sogar vertrauenswürdiger, weil der den Cops hilft und versucht "die Stadt sauber zu halten". Wie ein Undercover Cop im Endeffekt.


    Edit:

    Also die Frage bezieht sich wirklich 0 auf die DB Regel mit Zeugen, die sind mir wirklich klar. Es geht absolut nur um Zeugen auf der Straße, die ein Vergehen bei einem Cop melden, der das Vergehen selbst nicht gesehen hat.

  • mark272

    Hat das Thema geschlossen.
  • System

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