Ist Einbruch ein SEK-Job?

  • Guten Tag allerseits,


    ich will gleich zum Punkt kommen und Fragen: Ist Einbruch einen Job fürs SEK?


    Von den Regeln her ist es meiner Meinung nach nicht 100% definiert und bisschen nach Interpretation gesetzt:


    Unter den Job Regeln von SEK heißt es: "darf nur bei gefährlichen Einsätzen, schweren Fahndungen, wie z.B. “Versuchter Mord”, illegalen Gegenständen oder eigener Betroffenheit bei Straftaten strafrechtlich mitwirken"


    Jetzt ist halt die Frage zählt ein Einbruch zu den Schweren Fahndungen? In den Inhaftierungsregeln wird es aufjedenfall als ROT markiert, sowie alle anderen schweren Straftaten wie Raiding, V. Mord, Mord, Geiselnahme, Herstellung von schweren Drogen, etc. Zusätzlich muss man beachten, dass ein Einbruch auf MRP ohne auszureichende Bewaffnung praktisch Selbstmord ist. Deshalb ist ein bewaffneter Überfall praktisch garantiert.


    Deshalb kommen wir wieder auf die Frage vom Anfang. Ist es ein Job fürs SEK? Und wenn nein warum nicht?


    Vielen Dank fürs lesen und für eure Antworten!

  • Guten Tag,


    Meiner Ansicht nach, ist ein Einbruch allein kein Grund zur Inhaftierung.


    Während es bei Raids, die ja als gewaltsamer Einbruch definiert sind, noch fragwürdig wäre, liegt bei Einbrüchen, die eigentlich leise, unauffällig und nur mit leichten, erlaubten Waffen, erfolgen, keine grobe Gefährdung für die Allgemeinheit vor, was, in meinen Augen, das Kriterium hierfür wäre.


    Weiterhin ist anzumerken, dass andere, im Regelwerk rot markierte Vergehen, etwa der Besitz oder Verkauf schwerer Waffen ohne Waffenlizenz, oder das Nichtbezahlen eines Strafzettels für ein leichteres Vergehen, ebenfalls Keine sind, wegen denen das SEK strafrechtlich mitwirken darf.

  • Zitat

    Meiner Ansicht nach, ist ein Einbruch allein kein Grund zur Inhaftierung.

    Naja Einbruch ist laut der Liste schon ein Inhaftierungsgrund


    Zitat


    Während es bei Raids, die ja als gewaltsamer Einbruch definiert sind, noch fragwürdig wäre, liegt bei Einbrüchen, die eigentlich leise, unauffällig und nur mit leichten, erlaubten Waffen, erfolgen, keine grobe Gefährdung für die Allgemeinheit vor, was, in meinen Augen, das Kriterium hierfür wäre.

    Das Schützen der Allgemeinheit ist nur ein Teilgebiet des SEKs. Sonst wäre ja das konsifizieren illegaler Gegenstände nicht auf deren Programm.


    Zitat

    Weiterhin ist anzumerken, dass andere, im Regelwerk rot markierte Vergehen, etwa der Besitz oder Verkauf schwerer Waffen ohne Waffenlizenz, oder das Nichtbezahlen eines Strafzettels für ein leichteres Vergehen, ebenfalls Keine sind, wegen denen das SEK strafrechtlich mitwirken darf.

    Muss ich zustimmen, das ist wahrscheinlich ein starker Punkt gegen den SEK-Eingriff.


    Es ist halt oft schwierig als SEK rauszulesen ob ein Einbruch schon als gewaltsam gilt oder nicht und wie schon oben erwähnt ist die Interpretation von schwerer Fahndung auch nicht leicht.

  • Im Regelwerk unter der Liste von Straftaten ist der Einbruch/Raid rot eingezeichnet was eine schwere Straftat da stellt.

    Der SEK darf somit auch dort handeln und die Person Inhaftieren.


    Achso und BTW.

    Weiterhin ist anzumerken, dass andere, im Regelwerk rot markierte Vergehen, etwa der Besitz oder Verkauf schwerer Waffen ohne Waffenlizenz, oder das Nichtbezahlen eines Strafzettels für ein leichteres Vergehen, ebenfalls Keine sind, wegen denen das SEK strafrechtlich mitwirken darf.

    Das stimmt nicht so Ganz. , logischer weise kann das SEK keine Strafzettel austellen weshalb eine Inhaftierung dort so gut wie nie vorkommt, trotzem darf das SEK bei Sachen wie Schwere Waffen | Verkaufen von Schweren Waffen ohne eine Lizenz mitwirken da jegliche “schwere Straftat” rot im Regelwerk markiert ist, weil I’m Regelwerk vom SEK steht, dass diese nur bei schweren Straftaten handeln dürfen ist es bei diesen Sachen komplett legitim.

    2 Mal editiert, zuletzt von .Max ()

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