Beschwerde gegen Sako

  • 1. Administrator:

    Sako


    1b. Steam-ID:

    STEAM_0:0:80304525


    2. Verstoß:
    Ich war ein Zifferagent als SFC "Gamma" getarnt und bin mit dem SFC "Hidden" bei Gate A durchgeventet, dabei sind direkt hinter mir 2 D-Klassen durch den Red Room geventet, die 1 D-Klasse habe ich dann erschossen und die 2 D-Klasse hat mich dann mit einem Schlagring angegriffen, welche ich dann mit meinem Spaten erschlagen habe. 30 Minuten später wurde ich dann in den Support gezogen und mir wurde gesagt das ich die nicht hätte töten dürfen und das der andere SFC "Hidden" diese hätte erschießen sollen.




    3. Deine Verstöße:

    Angeblich FailRP




    4. Datum:

    15.10.2023




    5. Andere Verstöße:

    N/A



    6. Betreffende Personen:

    [SFC] E6 "Gamma" / [Z-06] Agent "Exhausted"

    [SFC] D5 "Hidden"
    Die Namen der D-Klassen weiß ich nicht mehr.



    7. Beweise:

    N/A

  • Gude,


    als Zifferagent darfst du dich natürlich als MTFler tarnen und musst dich dann an deine Tarnung halten:

    Zitat

    "haben sich immer an ihre Tarnung zu halten. Sollten sie die Tarnung aufgeben, müssen sie angemessen handeln, damit niemand erfährt, wer sie wirklich sind."


    jedoch bist du dadurch eingeschränkt, dass du dich nur zur Korruptionsbekämpfung oder zum Selbstschutz (bzw. dem Schutz eines HM-Mitgliedes) an Kampfhandlungen beteiligen darfst:


    Zitat


    "dürfen sich nur unter Voraussetzungen an Kampfhandlungen beteiligen:


    • Kampfhandlungen dürfen zur Korruptionsbekämpfung begleitet werden. Sich an den Kampfhandlungen zu beteiligen ist außer zur Selbstverteidigung oder zum Schützen eines Mitglied des hohen Managements nicht erlaubt. Man hat sich hierbei im Hintergrund aufzuhalten."


    Du musst dich während deiner Tarnung also bei Kampfhandlungen im Hintergrund halten.

    Hier hast du aktiv die D-Klassen, die hinter dir durch den Vent gekommen sind, angegriffen und diese zuerst angeschossen, ohne dass du vorher von diesen angegriffen wurdest. Spezifisch wurdest du erst angegriffen, nachdem du das Feuer auf diese eröffnet hast. Insofern liegt hier kein Fall des Selbstschutzes vor, du hättest dich ohne Probleme von der Position entfernen können (siehe auch "Im Hintergrund halten").


    Insofern hast du - nach meiner Meinung - gegen dein Jobregelwerk verstoßen und somit rechtmäßig einen FailRP Warn erhalten.


    Das ganze nur von meiner Seite dazu. Der S-Admin+ der sich dieser Beschwerde annimmt kann sich gerne jederzeit für Rückfragen & Co. an mich wenden.



    Mfg,

    Sako

  • Meiner Meinung nach eine schwierige Situation.


    Zum einen kann man argumentieren, dass er sich durch das Venten bewusst in Gefahr gebracht hat. Dazu wäre aber wichtig zu wissen, ob er aktiv dazu aufgefordert wurde (bzw. danach gefragt wurde) oder selbständig geventet ist.


    Dann ist noch die Frage wie die D-Klassen im RedRoom zu sehen sind. Ich für meinen Teil würde D-Klassen die nicht im D-Trakt sind grundsätzlich als ein hohes Sicherheitsrisiko sehen, da diese einen Ausbruch begehen und entsprechend wahrscheinlich bewaffnet sind.

    Damit könnte man argumentieren, dass das erschießen "präventive" Notwehr/Selbstverteidigung gewesen ist.


    Insgesamt auf jeden Fall eine knifflige Situation.

  • Du musst dich während deiner Tarnung also bei Kampfhandlungen im Hintergrund halten

    Meines Wissens nach dürfen Kampfhandlung zur Korruptionsbekämpfung begleitet werden.

    Ich weiß nun nicht wie die Situation genau abgelaufen ist, dennoch wäre es doch blöd, wenn du als MTFler die D-Klasse nicht abschießt.

  • Die D-Klassen sind in dem Moment aktiv Ausgebrochen, wodurch diese eine "Gefahr" für die Sicherheit der FD waren, was nach Regelwerk mein höchstes Gut ist, natürlich nach meinem eigenen Leben, aber in dem Moment habe ich dann die D-Klassen am Ausbruch gehindert.

    Allerdings gibt es ebenso neben meiner Regel die Kampfhandlungen zu vermeiden auch die Regel, dass ich meine Tarnung aufrecht erhalten muss, in solchen Situationen setzt das Voraus dass ich das reguläre Verhalten eines MTFlers entsprechend ausführend muss. Demnach auch die Unterbindung von Ausbrüchen seitens D-Klassen.

    Zuletzt ist es als Zifferagent auch ohne Tarnung D-Klassen beim Ausbruch zu hindern indem man sie im Vent niederstreckt, zwar hat das keine direkte Relation zu Tarnungsverhalten, allerdings setzt das ebenso den Punkt, das Zifferagenten sich auch um die Sicherheit der Foundation an sich bemühen. Ob in einer Tarnung oder nicht.

  • Hallo ReaktionTV,

    ich habe mich deiner Beschwerde angenommen und ein Gespräch mit Flussbarsch und Sako geführt, um den Sachverhalt aufzuklären und eine zweite Meinung seitens der Teamleitung einzuholen.


    Ich bin dementsprechend zu dem Schluss gekommen, dieser Beschwerde nicht abzuhelfen, da seitens des Teammitglieds kein Fehler feststellbar ist. Sako hat nach dem Regelwerk und teaminternen Anweisungen gehandelt im Bezug auf den Umgang mit dem Hohen Management und dessen Kontakt zu D-Klassen in jedweder Form.


    Hier findet der Abschnitt des Jobregelwerks der Zifferagenten Anwendung:

    Kampfhandlungen dürfen zur Korruptionsbekämpfung begleitet werden. Sich an den Kampfhandlungen zu beteiligen ist außer zur Selbstverteidigung oder zum Schützen eines Mitglied des hohen Managements nicht erlaubt. Man hat sich hierbei im Hintergrund aufzuhalten.

    Ein Zifferagent ist in der Ausführung seiner Arbeit nicht gezwungen - gegenteilig sogar davon abgeraten, damit solche Situationen nicht entstehen - den Vent zu nutzen, um auf Jagd nach D-Klassen zu gehen. Denn dazu wird der Vent in 99% der Fälle genutzt.


    Dahingehend ist die Beschwerde abgelehnt.

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