Beschwerde gegen Günther Castle

  • 1. Administrator:

    Günther Castle / Sryinx



    1b. Steam-ID:

    STEAM_0:0:77291098




    2. Verstoß:

    Also es hat einer einen anderen als Geistig "behindert" betitelt worauf ich ihn inhaftiert habe und im support hieß es dann das ich ihm einen strafzettel geben hätte müssen obwohl es ein gelber grund ist




    3. Deine Verstöße:

    FailRP




    4. Datum:

    18.10.2024 um ca 01:00



    5. Andere Verstöße:

    Failwarn es ist ein gelber grund und somit kann man es im grunde selbst entscheiden wie hart man es davon sieht




    6. Betreffende Personen:

    Günther Castle
    Juro Hildegard Grimes
    Ich selber



    7. Beweise:

    Nicht vorhanden


    Nachtrag Forumname hinzugefügt

    2 Mal editiert, zuletzt von Jasutin () aus folgendem Grund: Einen Beitrag von habibi bloxxberg mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Guten Abend,
    “kurz und knapp” deine Beschwerdenbeantwortung:


    RP-Situation

    Der Auftragsmörder wurde durch einen Geheimdienstmitarbeiter ohne Grund mit einer Schusswaffe bedroht. Daraufhin nannte der Auftragsmörder, während der Bedrohungssituation, den Geheimdienstmitarbeiter: “Bist du Geistig?”. Du nahmst den Auftragsmörder in Handschellen und hast ihn nach Nennung des Grundes inhaftiert. Eine SV-Aufnahme erfolgte nicht.


    Ticketbearbeitung

    Daraufhin hat dich Günther Castle in den Support gezogen und die eben genannte RP-Situation geschildert. Auf die Nachfrage, wieso du dich für eine Inhaftierung entschieden hast, nanntest du “Ist ja mein Entscheidungsspielraum” als Begründung. Weshalb sich der Supportführende für eine Verwarnung wegen “FailRP” entschied.


    Auswertung

    Im aktuellen Fall wurde eine Person von einer Staatsgewalt mit einer Waffe bedroht, schonmal an sich eine ziemlich komische Situation. Man könnte es hierbei ja schon fast als menschlich ansehen, wenn man die Person fragt, ob noch alles gut bei ihr ist und dies sogar relativ gut RP-Mäßig als Polizist, vorallem da du Wachtmeister warst, ausspielen.

    Anschließend hast du den Auftragsmörder direkt in Handschellen genommen und ohne weitere RP-Auseinandersetzung inhaftiert. Du hast nicht gefragt, was denn der Auftragsmörder mit “Bist du Geistig?” genau meint, du hast lediglich für dich selbst abgeleitet, dass er die andere Person als “Behindert” bezeichnet hat.

    Aber nehmen wir einfach mal an, dass es eine Beleidigung ist und auch als solche gemeint und auch nicht in dieser Situation ansatzweise gerechtfertigt war.

    Grundlegend hast du dann Recht, als Polizist kannst du bei gelben Verstößen, wie hier bei Beleidigung, selbst entscheiden.Hierzu hat das Regelwerk aber einige Einschränkungen, welche dein Auswahlermessen als Polizeibeamter einschränkt:


    Zitat von Regelwerk

    “Die Farbe Gelb steht für Vergehen, bei denen man basierend auf der Härte des Verbrechens abschätzen muss, ob ein Strafzettel oder eine Inhaftierung angemessen ist. Mit nachvollziehbarer Begründung ist es allerdings erlaubt, für Vergehen, die eigentlich mit einem Strafzettel geahndet werden, mit einer Inhaftierung zu ahnden und auch umgekehrt.”


    Nun kommen wir zurück zu meiner Anfangsargumentation:

    Eine Person wird durch einen völlig rechtswidrig handelnden Beamten mit einer Waffe bedroht und die Person reagiert mit einer beleidigenden Frage darauf.


    Hier siehst du als Polizist die Beleidigung als größtes Vergehen in der Situation und schätzt diese sogar noch als so hartes Verbrechen ein, dass dies eine Inhaftierung rechtfertigt während sogar dem Geheimdienstmitarbeiter die Beleidigung völlig egal war?

    In meiner abschließenden Beurteilung dieser Situation hast du das Auswahlermessen völlig falsch genutzt und gegen die Grundprinzipien des Polizeijobs verstoßen. Ein Strafzettel wäre in dieser Situation die einzig richtige Option gewesen. Du hast nicht mal Anstalten einer Sachverhaltsklärung unternommen und direkt inhaftiert.

    Anschließend im Support hast du lediglich mit “Ich darf es ja als Polizist selbst entscheiden” argumentiert und konntest die genauen Gründe, warum die Beleidigung so schwer war und nun, trotz der Situation, eine Inhaftierung rechtfertigt, nicht nennen.


    Aufgrund der genannte Gründe entscheide ich mich dazu deine Beschwerde abzulehnen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Toni

  • Nicolay

    Hat das Thema geschlossen.
  • Nicolay

    Hat das Label Abgelehnt hinzugefügt.
  • System

    Hat das Thema aus dem Forum Beschwerden nach Archiv verschoben.