Mike war auf der Flucht vor Staatsbeamten aufgrund eines legitimen Haftgrundes.
Somit musste er eine unmittelbare Gefahr von jedem Staatsbeamten erwarten.
Da der Flüchtige einen abgelegenen Ort aufsuchte, konnte er eine zufällige Interaktion mit einem Staatsbeamten nahezu ausschließen.
Da Dennis den Raum zügig betrat (wenn auch ohne Waffe) und Mike zuvor von Staatsbeamten verfolgt wurde, ist von Dennis eine unmittelbare Bedrohung gem. Regel 1b ausgegangen.
Diese Gefahr hat Mike versucht mittels Waffengewalt zu beseitigen.
Folglich war der Sachverhalt nach aktueller Kenntnisnahme regelkonform.
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Der Eingriff von Dennis war in dieser Situation unangemessen.
Betrachtet man die Situation aus seiner Sicht, kann man sein Tätigwerden nachvollziehen.
Jedoch sollte er sich bei einem derartigen Eingriff in das Roleplay mittels administrativer Rechte sicher sein, dass hier eine illegitime Situation von statten geht.
Anstatt dessen hätte Dennis nachträglich den Tötungsgrund mit einem Medium seiner Wahl erfragen können.
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Wir werden mit Dennis ein Gespräch führen. Die Beschwerde ist somit angenommen.