Definition Regel 1b "Bedrohung"

  • Als Beamter ist es extrem Schwierig, Kontrahenten einzustufen weil man kein "Freifahrtschein" zum Töten hat, wie man es z.B. beim Verteidigen seiner Basis hätte, wo bei einem Raid jeder Gangster auf dem eigenen Grundstück KoS wäre, egal ob Unbewaffnet oder nicht. Genau der Grund, warum die Beamtenberufe meine Favoriten sind. Man muss mehr denken, mehr beurteilen, mehr Rücksicht nehmen.


    Jedoch ist eine solche Beurteilung oft sehr schwierig, weil die Regel 1b mit "Absichtliche, schädliche Bedrohung durch Andere" als Tötungsgrund sehr wage definiert ist.
    Wann ist eine Person eine Bedrohung? Muss sie aktiv eine Waffe in der Hand halten oder reicht es aus, wenn sie durch ihr Handeln als unmittelbar bevorstehende Bedrohung mit großer Wahrscheinlichkeit zu definieren ist?


    So hatte ich z.B. heute die folgende 2 Fälle:

    In beiden Fällen wurde nicht aktiv eine Waffe getragen und ob dies passieren wird war zwar nicht Eindeutig aber stark anzunehmen.


    Reichen solche Fälle aus, um als "Bedrohung" zu gelten oder muss man als Beamter die hohe, aber nicht klare Chance auf bevorstehende Waffengewalt in kauf nehmen und abwarten?

  • Sobald du als cop wen inhaftieren möchtest bei einem roten Grund dürfen sie dich immer töten. Also am besten vorsichtshalber mit Waffe in Hand sagen bleib mal stehen oder Taser und sobald sie dann eine Waffe ziehen kannst du auf sie schießen. Wenn sie die Waffe aufheben und dann Richtung dir zielen würde ich sie auch Instant weg schießen. Falls was falsch ist korrigiert mich ruhig

  • Da die Regel "darf Personen erst verletzen, wenn das Leben anderer oder einem selbst auf dem Spiel steht" bei Polizei & Wachtmeister mit drin steht, ist die Schwelle wann Beamten schießen dürfen immer etwas höher als bei anderen Berufen.


    Zu den beiden Fällen sage ich, dass da eine Tötung ansich noch nicht legitim ist. Man solle das ganze zwar im RP beachten, aber in Fall 1 ist sowas idR typisches "Loot-Gegeiere"; wenn der Gangster die Waffe aufhebt und dann auch in der Hand hat darf man noch nicht schießen. Wenn er die Waffe aufgehoben hat und auf die Beamten zielt, dann würde ich als Beamter auch anfangen auf ihn zu schießen.

    Wenn das Schussgefecht aber noch läuft mit weiteren Gangstern vor Ort und der Gangster sich gar nicht an der Situation mitbeteiligt hatte und mitbeteiligen will, sondern nur die Waffe abgreifen will ist das FailRP, da er sich in Gefahr begibt und sich in die Situation von anderen unnötig einmischt.


    Zum 2. Fall gibt es nicht viel zu sagen. Man wartet ab was der Rebell rausholt, wenn es eine Waffe ist und er sie bewusst in dem Schussgefecht rausgeholt hat, dann ist es klar, dass er sich beteiligen möchte.



    Man beachte auch das was Vitya gesagt hat, wenn die aus den beiden Fällen noch Unbewaffneten in der Situation sich eine Waffe holen um dann zu schießen, muss das natürlich auch legitim sein. In dem Fall wahrscheinlich die Verteidigung der Koop-Partner oder weil sie sich bereits an anderen Aktivitäten davor, wie z.B. einem Überfall beteiligt hatten.


    Und wenn gerade kein Schusswechsel von irgendwem stattfindet und Leute Waffen in der Hand tragen, dann muss man erstmal mit den Leuten reden oder in Handschellen setzen, bevor man als Beamter sie erschießt.

  • Da die Regel "darf Personen erst verletzen, wenn das Leben anderer oder einem selbst auf dem Spiel steht" bei Polizei & Wachtmeister mit drin steht, ist die Schwelle wann Beamten schießen dürfen immer etwas höher als bei anderen Berufen.

    Nur wenn es sich um nicht tödliche Straftaten handelt, ist diese Schwelle überhaupt existent.


    Wenn du denkst, jemand ist in direkter Lebensgefahr, darfst du die Person, die das Leben kurz davor ist zu beenden, töten.

    Wenn genug Zeit für einen Arrest ist, arrestiert man.

  • Jasutin

    Hat das Thema geschlossen.
  • System

    Hat das Thema aus dem Forum Fragen nach Archiv verschoben.