Als Beamter ist es extrem Schwierig, Kontrahenten einzustufen weil man kein "Freifahrtschein" zum Töten hat, wie man es z.B. beim Verteidigen seiner Basis hätte, wo bei einem Raid jeder Gangster auf dem eigenen Grundstück KoS wäre, egal ob Unbewaffnet oder nicht. Genau der Grund, warum die Beamtenberufe meine Favoriten sind. Man muss mehr denken, mehr beurteilen, mehr Rücksicht nehmen.
Jedoch ist eine solche Beurteilung oft sehr schwierig, weil die Regel 1b mit "Absichtliche, schädliche Bedrohung durch Andere" als Tötungsgrund sehr wage definiert ist.
Wann ist eine Person eine Bedrohung? Muss sie aktiv eine Waffe in der Hand halten oder reicht es aus, wenn sie durch ihr Handeln als unmittelbar bevorstehende Bedrohung mit großer Wahrscheinlichkeit zu definieren ist?
So hatte ich z.B. heute die folgende 2 Fälle:
Während eines Feuergefechts zwischen Beamte und Gangster stirbt einer von ihnen. Ein bis dahin unbewaffneter und somit unbeteiligter Gangster rennt zum Todesort seines Kollegen und schaut auf den Boden. Die Intention sollte klar sein: Er versucht, die Waffe seines gefallenden Kameraden aufzuheben.
Ein Feuergefecht zwischen Rebellen und Beamte beginnt und ein unbewaffneter Rebell entfernt sich und holt etwas aus seinem Inventar, zu hören an dem Geräusch und an der verringerten Laufgeschwindigkeit.
In beiden Fällen wurde nicht aktiv eine Waffe getragen und ob dies passieren wird war zwar nicht Eindeutig aber stark anzunehmen.
Reichen solche Fälle aus, um als "Bedrohung" zu gelten oder muss man als Beamter die hohe, aber nicht klare Chance auf bevorstehende Waffengewalt in kauf nehmen und abwarten?