Geiselnehmer erschießen

  • Hallo zusammen!


    Wir kommen mal wieder zu einer Frage, welche umso verwirrender geworden ist je öfter ich die Situation mitbekomme.

    Und zwar geht es um verschiedene Geiselnahmen, die ich so als SEK/Polizist erlebt habe.


    Situationen:


    A: Person wird in Handschellen gelegt. Geiselnehmer ist unbewaffnet, zieht die Geisel hinter sich her. Darf ich nun den Geiselnehmer erschießen, weil das Leben des Zivilisten ja in Gefahr ist, weil er als Geisel genommen wird, oder darf ich nicht schießen weil der Geiselnehmer keine Waffe in der Hand hat?


    B: Person wird in Handschellen gelegt. Geiselnehmer hat Waffe in der Hand. Darf ich nun den Geiselnehmer erschießen, weil er eine Waffe in der Hand hat und damit das Leben des Zivilisten bedroht oder bringe ich damit das Leben der Geisel in Gefahr weil der Geiselnehmer eine Waffe hat?


    C: Zwei Leute nehmen gemeinsam eine Geisel. Sie beide tragen Waffen. Darf ich nun auf die Geiselnehmer schießen, weil sie das Leben des Zivilisten in Gefahr bringen oder gefährde ich das Leben der Geisel, weil zumindest einer von Beiden die Geisel töten kann. Wenn ich die Geiselnehmer aber ziehen lasse, habe ich untätig zugehen wie jemand als Geisel genommen wird, wobei das Leben der Geisel dann sowieso in Gefahr ist weil sie ja eine Geisel ist.


    Ich habe nun zu jedem dieser Szenarien mindestens zwei Auslegungen gehört, daher wäre es denke ich gut wenn das einmal öffentlich geklärt wird wie man sich als Beamter in dieser Situation verhalten muss/darf/kann.

    Wann gilt jemand als "in Gefahr", bzw sein Leben als gefährdet?


    Gruß

    Doppel

  • Wie froh ich bin, dass jemand das Thema anspricht.


    Ich habe alle Situationen oft genug mitbekommen und es gibt laut Regeln weder richtig noch falsch.


    Ich habe dies vor etwas Zeit mit einem damaligen Teamleiter besprochen und wir sind damals zu Entschluss gekommen, das bei:


    Szenario A -> Nicht geschossen werden darf, da der Geiselnehmer keine Bedrohung für Leib und Leben darstellt so lange dieser unbewaffnet ist.


    Szenario B -> Ist etwas schwieriger, da geschossen werden darf allerdings besteht die Gefahr, dass der Geiselnehmer, die Geisel noch töten kann bevor er stirbt (Was wiederum FailRP der Polizei wäre)


    Szenario C -> Hier darf nicht geschossen werden da der 2. Geiselnehmer die Geisel zu jeder Zeit töten kann. (Egal ob der 2. Geiselnehmer bewaffnet ist oder nicht.)


    Franz Ecker Stoff

  • Person wird in Handschellen gelegt. Geiselnehmer hat Waffe in der Hand. Darf ich nun den Geiselnehmer erschießen, weil er eine Waffe in der Hand hat und damit das Leben des Zivilisten bedroht oder bringe ich damit das Leben der Geisel in Gefahr weil der Geiselnehmer eine Waffe hat?

    Das verstehe ich nicht. Jemand bedroht Zivilisten, aber du solltest nicht schießen dürfen, weil er Zivilisten bedroht?


    Ich finde, am Ende sollte man da mit RP-Sinn und Zweck statt Regelnazi Bewusstsein rangehen.


    Ist der Geiselnehmer alleine? Wenn ja, kann ich ihn ausschalten ehe er Schaden zufügt? Wenn nein, wie viele sind es?

    Habe ich Zeit, andere Polizisten/SEKler in das Geschehen mit einzubinden?

    Ist es angesichts der Situation vielleicht besser geheim die Geiselnehmer zu verfolgen um deren Versteck zu lokalisieren, oder doch direkt auf die zugehen um sie an Ort und Stelle zu halten?


    Nennt sich RP halt: Situationsbewusst handeln.

  • Ich finde, am Ende sollte man das mit RP-Sinn und Zweck Statt Regelnazi Bewusstsein regeln.

    Jaa das stimmt natürlich.

    Aber auch wenn man es abwägt kriegt man am Ende IMMER irgendwie Ärger.


    Zwar gibts dafür meist keine großen Strafen, da es eben so unklar ist, aber die ganzen Supports daraus sind natürlich etwas was man sich sparen würde wenn es einmal klar definiert ist.



    Ist es angesichts der Situation vielleicht besser geheim die Geiselnehmer zu verfolgen um deren Versteck zu lokalisieren, oder doch direkt auf die zugehen um sie an Ort und Stelle zu halten?

    Ja gut, die Geiselnehmer machen ja eh einen Call wenn sie in ihrer Base angekommen sind. Das würde keinen großen Unterschied machen.

    Wenn ich sie an Ort und Stelle anhalte und zB auf sie ziele, gefährde ich dann nicht auch das Leben der Geisel weil sie es als Provokation ansehen können?


    Ist alles eine schwierige Kiste.


  • Würde Szenario A und C genauso bewerten. Wobei bei Szenario A wieder das Roleplay entscheidend ist, ob man die Möglichkeit hat den Taser zu verwenden oder ob man anders die Situation bewältigen kann.


    Bei Szenario B würde ich auf den gesunden Menschenverstand achten, da das Risiko zu groß wäre, dass die Geisel stirbt, unabhängig der eigenen Fähigkeiten. Sprich meiner Meinung nach sollte man da nicht schießen, außer man hat jetzt zufälligerweise ein eingespieltes SEK Team, das genau in diesem Moment mit einem Scharfschützen im Gepäck intervenieren kann.

  • Wie immer ist das mal eine solche lustige Grauzone, i love it.


    darf bei Geiselnahmen das Leben von Geiseln nicht fahrlässig gefährden, außer es gibt keinen anderen Weg

    Da wird nun mal sehr viel Freiraum gelassen, da hier nicht definiert wird, ab wann, was zu Geisel retten und gefährden gehört

    Ab wann ist etwas fahrlässig und wann nicht :O? Fragen über fragen.

    Geiselnahme

    Geiselnahmen werden von Spielern vollzogen, um ein Lösegeld zu erpressen.

    Geiseln müssen kooperieren, wenn die Geiselnehmer in der Überzahl und bewaffnet sind.

    Flieht eine Geisel oder ignoriert Befehle der Geiselnehmer, so darf sie getötet werden.

    Wird das Lösegeld erfolgreich übergeben, dann muss die Geisel freigelassen werden.


    Ansonsten gilt für den Cop halt immer noch Geisel schützen, was durch Erschießen des Geiselnehmers gelingen sollte,


    ich war auch immer mal wieder auf halsbrecherischen Missionen unterwegs, wodurch ich die Geiseln unbeschadet retten konnte, aber mir wurden dann im Support trotzdem auf die Finger gehauen, weil "iCh dAs GeIsEl lEbEn NiChT gEsChÜtZt HaBe". Aber durch das Ausschalten des Geiselnehmers habe ich die Geisel geschützt? Das ist aber auch egal …


    Fazit

    Regelwerk ist wie immer etwas ungenau definiert und lässt sehr viel Interpretationsspielraum. So wie es mir von Admins und Co. Kg. gesagt wurde, »Bezahl das Geld, damit die Geisel nicht vom Geiselnehmer angeschossen wird und dann geh rein.«

  • Wir haben die geschilderten Situationen einmal analysiert und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen:


    Szenario A
    Hierbei
    darf nicht geschossen werden. Solange ich es mit einem unbewaffneten Täter zutun habe sollten mildere Mittel verwendet werden. Sei es die verbale Konfrontation oder andere geeignete Mittel zur Intervention. Hierunter zählt allerdings niemand, der die Waffe nach einer Straftat bzw. aktiven Bedrohung kurz wegsteckt.

    Szenario B
    Es ist bekannt, dass der Täter bewaffnet ist. Wenn es mir also nun möglich sein sollte
    mit einem gezielten Abfeuern der Waffe dafür sorgen zu können den Täter auszuschalten um eine Geisel zu retten dann darf ich das tun.
    Besteht die Wahrscheinlichkeit das der Täter den ersten Treffer
    überlebt? Dann sollte ich es besser nicht tun, denn dies würde das Leben der Geisel akut in Gefahr bringen.

    Hat der Täter die Geisel gerade selbst nicht im Blick? Dann besteht eine ernstzunehmende Chance, durch das Abfeuern der Waffe erfolgreich eingreifen zu können. Es ist also abzuwägen ob eine realistische Chance besteht. Das Leben der Geisel darf dabei nie in Gefahr gebracht werden.

    Szenario C
    Hier gilt eigentlich selbiges wie in Szenario B wobei hier vielleicht noch zu erwähnen ist, dass ein derartiges Eingreifen bei Geiselnehmern in der Überzahl in den meisten Fällen das Leben der Geisel und das eigene gefährden kann und vermutlich auch wird. Wenn verfügbar, dann sollte Verstärkung gerufen werden für etwaige mögliche Wagnisse.



    Mit freundlichem Gruß


    i.A. der Teamleitung

  • System

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  • Steven.

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  • Hallo zusammen!

    Um weitere Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, dient dieser Beitrag hier als Aufklärung.

    Hierbei geht es um das schießen/ nicht-schießen auf Geiselnehmern.

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    Auf dem Weg zur Base [ohne Bewaffnung]


    Befindet sich die Geisel in Handfesseln während der Geiselnehmer ohne Waffe (ohne objektive Gefährlichkeit) auf dem Weg zu seiner Base ist, darf um das Leben der Geisel zu schützen, Schusswaffengebrauch angewendet werden.


    Auf dem Weg zur Base [mit Bewaffnung]


    Hierbei hat das Leben der Geisel oberste Priorität und sollte nicht gefährdet werden. Sollte eine Geisel aktiv mit einer Schusswaffe bedroht werden, so darf kein Schusswaffengebrauch der Staatsbeamten angewendet werden. Hierbei darf auch bei deutlicher Überzahl der Staatsbeamten nicht eingeschritten werden, da die Geisel aktiv mit einer Waffe bedroht wird.

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    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. der Teamleitung

  • Steven.

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  • System

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