Hallo zusammen!
Wir kommen mal wieder zu einer Frage, welche umso verwirrender geworden ist je öfter ich die Situation mitbekomme.
Und zwar geht es um verschiedene Geiselnahmen, die ich so als SEK/Polizist erlebt habe.
Situationen:
A: Person wird in Handschellen gelegt. Geiselnehmer ist unbewaffnet, zieht die Geisel hinter sich her. Darf ich nun den Geiselnehmer erschießen, weil das Leben des Zivilisten ja in Gefahr ist, weil er als Geisel genommen wird, oder darf ich nicht schießen weil der Geiselnehmer keine Waffe in der Hand hat?
B: Person wird in Handschellen gelegt. Geiselnehmer hat Waffe in der Hand. Darf ich nun den Geiselnehmer erschießen, weil er eine Waffe in der Hand hat und damit das Leben des Zivilisten bedroht oder bringe ich damit das Leben der Geisel in Gefahr weil der Geiselnehmer eine Waffe hat?
C: Zwei Leute nehmen gemeinsam eine Geisel. Sie beide tragen Waffen. Darf ich nun auf die Geiselnehmer schießen, weil sie das Leben des Zivilisten in Gefahr bringen oder gefährde ich das Leben der Geisel, weil zumindest einer von Beiden die Geisel töten kann. Wenn ich die Geiselnehmer aber ziehen lasse, habe ich untätig zugehen wie jemand als Geisel genommen wird, wobei das Leben der Geisel dann sowieso in Gefahr ist weil sie ja eine Geisel ist.
Ich habe nun zu jedem dieser Szenarien mindestens zwei Auslegungen gehört, daher wäre es denke ich gut wenn das einmal öffentlich geklärt wird wie man sich als Beamter in dieser Situation verhalten muss/darf/kann.
Wann gilt jemand als "in Gefahr", bzw sein Leben als gefährdet?
Gruß
Doppel