darf nur die LCZ betreten und diese patrouillieren.
- Hierfür muss der D-Trakt unter Kontrolle sein.
Begründung:
Der D-Trakt darf aus Sicherheitsgründen nicht alleine betreten werden laut SHD internem Regelwerk, jedoch darf das SHD auch nicht die LCZ patrouillieren, während der D-Trakt nicht unter Kontrolle ist, insofern dürfen SHDler die alleine im Job sind weder in den D-Trakt, noch in die LCZ und sind quasi gezwungen im kleinen Bereich vom D-Trakt außerhalb der Schleuse abzuwarten oder in ihrer Baracke zu bleiben, wobei ersteres für D-Klassen wiederum sehr nervig sein kann, da da ein Ventausgang ist und die SHDler so dauerhaft (zwangsläufig) den Vent abcampen müssen.
Für die FD wäre es allgemein sinnvoller, wenn SHDler die LCZ patrouillieren würden, wenn Sie schon nicht genug sind um den D-Trakt unter Kontrolle zu halten. Sollte das "abused" werden und eher die LCZ statt der D-Trakt bewacht werden, wird das sowieso schon im RP sanktioniert von SD/HM/usw.
Die Regel brechen manchmal auch hochrangige SHDler aktuell, weil Sie einfach nicht viel Sinn ergibt und relativ unbekannt ist. Oft laufen SHDler in der LCZ rum, während der D-Trakt aufgegeben ist, weil bspw. 3 SHD gegen 20 bewaffnete Ds kämpfen müssten, da denen gesagt wird Sie sollen stattdessen LCZ patrouillieren.